Arbeitsrecht

Gerade in dem Bereich, in dem Menschen die meiste Zeit ihres Lebens verbringen, kommt es häufig zu Streitigkeiten, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Ein gerichtliches Verfahren ist oftmals umgänglich, da es eine Vielzahl von Bereichen gibt, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen muss.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Praxis vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Beratung, beispielsweise wenn es um die Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverträgen geht. Selbstverständlich vertreten wir sie auch in Prozessen des Kündigungsschutzes.

Bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge sind wir Ihnen gerne behilflich, so dass von Anfang an eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vermieden werden kann.

Aufgrund der Tatsache, dass sich das Arbeitsrecht durch einige Besonderheiten auszeichnet, ist dem Mandanten oftmals mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient. Empfehlenswert sind eher praktikable Wege, die der beruflichen Zukunft unserer Mandanten neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen und eröffnen.

Auf der Arbeitgeberseite hingegen, sollen Probleme mit Mitarbeitern durch arbeitsrechtliche Maßnahmen gelöst werden. Oftmals sollen für langjährige Mitarbeiter Lösungen gefunden werden, von der beide Seiten profitieren (Win-Win-Situation). Hier suchen wir gezielt nach Lösungen, um die unterschiedlichen Interessen ausfindig zu machen und mit den rechtlichen Möglichkeiten abgestimmt werden, so dass ein zufriedenstellendes Ergebnis gefunden wird.

Themen rund um das Arbeitsverhältnis:

  • Abschluss eines Arbeitsvertrages
  • Abmahnung
  • Kündigung /Kündigungsfristen
  • Kündigungsschutz
  • Abfindungen
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitszeit / Befristung / Teilzeitarbeit
  • Arbeitsunfall / Berufskrankheit / Lohnfortzahlung
  • Betriebsverfassung
  • Tarifvertrag
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