Handels- und Gesellschaftsrecht

Sofern Sie bereits ein Geschäftsmodell entwickelt haben ist eine Beratung der für Sie günstigsten Gesellschaftsform von entscheidender Bedeutung. Dies kann gerade im Hinblick auf das Haftungsrisiko wichtig sein und damit das Haftungsrisiko stark reduzieren. Unsere Kanzlei berät Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens über die für Sie am besten sinnvollsten Gesellschaftsform und erstellt daneben die passenden Gesellschaftsverträge. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie, ob für Ihr Unternehmen beispielsweise die Rechtsformen der GbR, der KG, der OHG oder einer GmbH oder GmbH & Co. KG bzw. einer AG am sinnvollsten ist. Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihr Unternehmen neu strukturieren oder umstrukturieren wollen.

Selbstverständlich vertreten wir Ihre Gesellschaft auch bei gesellschaftsrechtlichen Problemen nach Gründung, im Falle der Expansion und Erweiterung bis hin zum Verkauf.

Wir begleiten Sie bei allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen in Ihrem Unternehmensalltag, bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern und in Krisensituationen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen hier:

  • Gründung von Gesellschaften (GbR, KG, OHG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG, etc.)
  • Erstellung der individuellen Gesellschaftsverträge
  • Begleitung von Eintragungen im Handels- und Partnerschaftsregister
  • Verträge und Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten und Unternehmen
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten auf Gesellschafterebene
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Unternehmenskäufe, -verkäufe und Umwandlungen von Gesellschaften (M&A)
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